Dreiklang der Klimagerechten Stadt

Energetische Quartierssanierung

Energetische Quartierskonzepte? Worum geht es?

Die Energetische Quartierssanierung beschreibt eine umfassende Strategie zur nachhaltigen Energieversorgung und -nutzung in bestimmten Stadtteilen bzw. Quartiere. 

Energetische Quartierskonzepte umfassen Maßnahmen wie die Verbesserung von Gebäudedämmung, die Installation von Erneuerbaren Energien, die Förderung der Elektromobilität und vieles mehr. 

Doch warum ist die Umsetzung dieser Maßnahmen so wichtig? Zunächst einmal tragen die Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgase im Quartier bei, die für den Klimawandel verantwortlich sind. Durch die Umstellung der Energieversorgung auf Erneuerbare Energiequellen und die Reduzierung des Energieverbrauch durch entsprechende Maßnahmen kann der CO2-Fußabdruck erheblich reduziert werden und so dazu beitragen, Klimaschutzziele zu erreichen. 

Weiter können energetische Quartierskonzepte dazu beitragen die Kosten für die Bürgschaft zu senken. Durch die Installation von erneuerbaren Energiequellen kann der Bedarf an Energie (Strom und Heizung) aus dem Netz reduziert werden. Dies führt zu niedrigeren Energiekosten. 

Ein weiterer Aspekt ist die Verbesserung der Lebensqualität in den Quartieren. Durch die Umsetzung energetische Maßnahmen können Gebäude besser isoliert werden und weisen so ein angenehmeres Raumklima auf. Durch die Förderung des Fahrradverkehrs und der Elektromobilität kann der Verkehrslärm gesenkt und die Luftqualität verbessert werden.

Integrierte Energetische Quartierskonzepte (IEQK) bieten eine Antwort auf die Frage wie sich energetische Gebäudesanierung, eine effiziente Energieversorgung und der Ausbau erneuerbarer Energien mit demographischen und städtebaulichen Fragestellungen sowie einer Klimaanpassungsstrategie verknüpfen lassen. Dieser Ansatz stellt sicher, dass für die Quartiere ein zukunfts- und tragfähige Lösung gefunden wird. Bezeichnet wird dies als der “Dreiklang der Klimagerechten Stadt”. Dies wird im Nächsten Abschnitt genauer erläutert.  

Dreiklang der klimagerechten Stadt

Stadterneuerung

Bei vielen Gebäuden ist ein Sanierungsstau zu erkennen. So ist es gerade auch aus der Perspektive der energetischen Stadterneuerung ein guter Zeitpunkt, städtebauliche, bestandssichernde Sanierungen mit einer energetischen Aufwertung zu verbinden.

… unter Nutzung der Klimaschutzpotenziale

Das Solarkataster Hessen zeigt zahlreiche Dachflächen, die für die Nutzung der Sonnenergie geeignet sind und großes Potential zur Stromgewinnung mit Eigennutzung vor Ort haben.

Die Ermittlung technischer und wirtschaftlicher Energieeinspar- und Energieeffizienzpotenziale steht im Fokus. Aber auch mit welchen Maßnahmen kurz-, mittel- und langfristig Treibhaugasemissionen reduziert werden können.

… und Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Hitzestress ist eine der größten Beeinträchtigungen der Lebensqualität in der Stadt. Dieser entsteht beispielweise  durch versiegelte Verkehrsflächen, aufheizen von Gebäuden oder fehlende innerörtliche Begrünung. Daher müssen Potenziale zur Verminderung von Hitze/Hitzeinseln  bei der Stadterneuerung genutzt werden.

Wassermangel und Überflutungsrisiken müssen bei der Stadterneuerung integriert mit bekämpft werden (Wassersensible Stadtentwicklung, Schwammstadt).

KfW-Programm "Energetische Sanierung" (Nr. 432)

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat über die KfW-Bank das Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ – als Bestandteil des Energiekonzepts der Bundesregierung vom 28.09.2010 – erstmalig aufgestellt und alle fünf Jahre erneuert. Mit dem Programm sollen nun vertiefende integrierte Quartierskonzepte zur Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude und der Infrastruktur, sowie ein sinnvoller Einsatz erneuerbarer Energien entwickelt und umgesetzt werden.

Ziel ist es, die Nutzer des Quartiers auf die Möglichkeiten eines umweltbewussten Zusammenlebens aufmerksam zu machen und mit ihnen zusammen Projekte zu realisieren, die langfristig den Energiebedarf des Quartiers senken und eine Steigerung der Wohnumwelt und der Lebensqualität innerhalb des Stadtteils bewirken.

Riedstadt hat 2021 Mittel aus diesem Programm beantragt und nach der Bewilligung das Büro Infrastruktur und Umwelt in Darmstadt mit der Untersuchung von jeweils einem Quartier in Erfelden und Wolfskehlen beauftragt. Dabei greifen viele Aspekte Ineinander. 

Die Untersuchungsgebiete

Die Lage der zu untersuchenden gebiete (Quartiere) richtet sich vor allem nach dem vorwiegenden Alter der darin befindlichen Gebäude. Besonders große Effekte für den Klimaschutz sind bei Gebäuden von älteren Baualtersklassen bis zum Baujahr 1978 zu erwarten. Erst danach griffen für den Neubau energetische Festsetzungen in den Baugenehmigungen. 

Die Ergebnisse der aktuellen Untersuchungen gelten jedoch auch für vergleichbare Objekte außerhalb der Gebiete. 

Untersuchungsgebiet "Erfelden - Wilhelm-Leuschner-Straße"

Untersuchungsgebiet "Wolfskehlen - Ortskern"

Vom Quartier zum Einzelvorhaben​

Mit dem in 2011 vom ehemaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgerufenen KfW-Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ wurde ein richtungsweisender Schritt getan: Zur Erreichung der ehrgeizigen Klimaschutzziele der Bundesrepublik Deutschland steht das Quartier im Fokus. So können Einzelvorhaben identifiziert und die Bürgschaft bei der Umsetzung unterstützt werden.

Eine nachhaltige Energie- und Klimaschutzpolitik zieht sich als Querschnittaufgabe durch fast alle Bereiche. Angefangen bei der Stadtplanung über die Verkehrsplanung und den Versorgungsauftrag bis hin zur Bewusstseinsbildung. Dabei wird für die energetische Stadterneuerung ein großer Handlungsbedarf und überdurchschnittliches Energieeinsparpotenzial, vor allem im privaten Gebäudebestand, gesehen.

Denn circa 86 % des Wohnungsbestandes in Erfelden ist vor 1978 und damit vor Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet worden. In Wolfskehlen beträgt dieser Anteil sogar 94%. Studien zeigen, dass  im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen hohe Einsparpotenziale (> 60% über das gesamte Untersuchungsgebiet betrachtet) erzielbar wären. Aufgrund dessen rücken Selbstnutzer und private Vermieter zukünftig noch stärker in den Fokus der energetischen Stadtsanierung.

So zeigen die Untersuchen in den Gebieten die Chancen, die sich für bestimmte Modernisierungen ergeben. Aber alle Grundstückseigentümer*innen und sonstige Nutzer entscheiden individuell, ob und welche Maßnahmen sie Umsetzen wollen oder können. 

Das Quartierskonzept nimmt gerne Ihre Ideen auf, erläutert die vorgeschlagenen Maßnahmen und stellt dar, welche Fördermöglichkeiten es gibt. 

Um die Umsetzung der Maßnahmen noch besser zu begleiten, ist die personelle Verstärkung der Stadtverwaltung noch in diesem jahr mit einer Person zum “Sanierungsmanagement” geplant. 

Eine weitere Zielstellung des Konzeptes ist, ein zusammenhängendes, räumlich abgegrenztes Quartier zu untersuchen und geeignete Maßnahmen zu entwickeln, die die Energie- und CO2-Reduktion und damit den Klimaschutz beispielhaft für diesen Stadtteil voranbringen. Die Maßnahmenplanung soll darüber hinaus die energetischen mit den städtebaulichen und funktionalen Aspekten verknüpfen – ein integriertes Quartierskonzept. Das Ergebnis ist ein quartierbezogenes, fortschreibbares, energetisches Konzept zur Verbesserung der Energieeffizienz und städtebaulichen Aufwertung des Quartiers unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Klimaanpassung.

Einleitung vorbereitender Untersuchungen nach §141 BauGB für die Untersuchungsgebiete Erfelden und Wolfskehlen

Vorbereitende Untersuchungen – was ist das?

„Vorbereitende Untersuchungen“ klingt erst einmal kompliziert und ist ein Fachbegriff aus der Stadtplanung. Mit einem Beschluss vom 17.3.2022 werden vorbereitende Untersuchungen für das Untersuchungsgebiet Ortskern Erfelden/Wolfskehlen eingeleitet (hier geht es zum Presseartikel) – deshalb wollen Sie bestimmt wissen, was sich dahinter verbirgt.

Um eine geeignete städtebauliche und energetische Entwicklung mit Unterstützung durch Maßnahmen zur Klimaanpassung zu initiieren sollen rechtliche Voraussetzungen geschaffen werden. Die gesetzlichen Regelungen dazu sind im Besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt.

Das Ziel der vorbereitenden Untersuchung ist die Ausweisung eines Maßnahmengebietes und die Festlegung eines Sanierungsgebiets mit einer Sanierungssatzung.

Mit Hilfe der vorbereitenden Untersuchungen, einem stadtplanerischen Rechtsinstrument, möchte die Stadt Riedstadt für die Stadtteile Erfelden und Wolfskehlen die aktuelle Situation vor Ort ermitteln lassen. Nur so kann die Stadt eine fundierte Entscheidung über die geeigneten Entwicklungsmöglichkeiten und die rechtliche Vorgehensweise treffen.

Was ist ein Sanierungsgebiet?​

Grundsätzlich wird ein Sanierungsgebiet nach den Paragrafen §§ 141-145 BauGB festgelegt. Unter einem Sanierungsgebiet versteht man ein räumlich abgegrenztes Gebiet einer Stadt, einer Gemeinde, die städtebauliche Missstände aufweist und somit einer (Teil-) Sanierung bedarf. Das Ziel städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen ist somit die Verbesserung und Aufwertung der bereits bebauten Bereiche. (Auseinandersetzung mit dem baulichen Bestand). 

Die Festlegung eines Sanierungsgebietes erfolgt durch einen Beschluss der Gemeinde / der Stadt (förmlich festgelegtes Sanierungsgebiete nach § 142 BauGB). Hierbei handelt es sich um einen formalen Akt, der die Grundlage für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen darstellt, indem durch den Beschluss öffentliche Fördermittel in die Entwicklung dieser Gebiete fließen. Es wird somit die Grundlage für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln geschaffen. Weiter kann der Beschluss eines Sanierungsgebietes den Bodenrichtwert eines Gebietes erhöhen. 

Vor der Festlegung des Sanierungsgebietes müssen Vorbereitende Untersuchungen durchgeführt werden (§ 141 vorbereitende Untersuchungen). Die vorbereitenden Untersuchungen dienen dazu den Zustand des gebietes zu Analysieren und die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen zu ermitteln. Sie umfassen unter anderem eine Bestandsaufnahme der baulichen und städtebaulichen Verhältnisse, eine Bewertung der sozialen und wirtschaftlichen Situation sowie eine Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Weiter kann die Gemeinde im Laufe der Untersuchung klären, welche Städtebaulichen Probleme in dem Gebiet zu lösen sind, sie erhält Informationen welche städtebaulichen Ziele mit der Sanierung erreicht werden können, mit welchen Auswirkungen sie rechnen muss, was die Sanierung ungefähr kosten und wie lange sie dauern wird. Für die Bürgschaft wird aus den vorbereitenden Untersuchen sichtbar welche Richtung die Sanierung einschlägt und was im Bereich ihres Grundstücks und in der Umgebung geschehen soll. Die Gemeinde leitet den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen über einen Beschluss ein. Dieser ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Vorbereitenden Untersuchung sind somit für alle beteiligten eine wichtige Grundlage für Entscheidungen im laufenden Sanierungsverfahren.

Auf Grundlage der Vorbereitenden Untersuchungen bzw. derer Ergebnisse wird eine Sanierungssatzung erlassen (§142 BauGB). Die Sanierungssatzung ist ein formeller rechtlicher Akt, der die Ziele der die Ziele und Maßnahmen der Sanierung festlegt. Hier werden unter anderem die Art und Weiser der Sanierungsmaßnahmen, die finanziellen Regelungen sowie die Beteiligung der Eigentümer und Bewohner festgelegt. Die Sanierungssatzung muss ortsüblich bekannt gemacht werden (§143 BauGB). Die förmliche Festlegung das Sanierungsgebietes wird als Satzung beschlossen. Bei einer Satzung handelt es sich um eine Rechtsnorm, die von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Regelung ihrer Angelegenheiten erlassen wird. Sie sind somit weniger auf den Gesetzesvollzug ausgelegt. Das Satzungsrecht muss gesetzlich verliehen sein.

Im Rahmen der Sanierung können verschieden Maßnahmen ergriffen werden, die die Verbesserung des Gebietes als Ziel haben. Hierzu gehören die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden, die Neugestaltung des öffentlichen Raums sowie der Abriss und Neubau von Gebäuden. Ziel ist es, die Städtebauliche Qualität der betroffenen Bereiche zu Verbesserung, soziale Strukturen durch bessere Lebensverhältnisse zu stärken, den Klimaschutz durch energetische Gebäudesanierung voranzutreiben sowie Klimaanpassungsziele zu erreichen.

Während der Sanierung gelten für Bewohner und Eigentümer besondere Regelungen, die sowohl finanzielle als auch rechtliche Unterstützung bieten können.

Grundsätzlich ist die Durchführung eines Sanierungsgebietes ein komplexer Prozess, der eine enge Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden, den Eigentümern und anderen Akteuren voraussetzt. 

Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen können nach den §§ 136 ff. BauGB in zwei ausgeprägten Verfahren ablaufen: Im vereinfachten oder im umfassenden Sanierungsverfahren. Dies wird in der Sanierungssatzung entsprechend festgelegt. 

Das vereinfachte Verfahren dient in der Regel dazu, den im Sanierungsgebiet vorhandenen Bestand zu erhalten und zu verbessern. (Erhaltung, Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden). Bestimmte sanierungsrechtliche Regelungen finden im vereinfachten Verfahren keine Anwendung. Für die Sanierungsgebiete in Riedstadt findet das vereinfachte Verfahren Anwendung. 

Mit der förmlichen Festsetzung eines Sanierungsgebietes nach §§ 141 ff BauGB können steuerliche Abschreibungen nach §§ 7h, 10f, und 11a EStG in Anspruch genommen werden. Was gefördert wird können Sie hier nachlesen.  

Was heißt Modernisierung?

Im Sinne des Baugesetzbuchs, Paragraf 177, sollen durch Modernisierung Mängel an Gebäuden behoben werden, die durch Abnutzung, Alterung, Witterungseinflüsse oder durch andere Einwirkungen entstanden sind. Mängel liegen dann vor, wenn entweder die Nutzung des Gebäudes erheblich beeinträchtigt ist oder wenn es nach seiner äußeren Beschaffenheit das Straßen- oder Ortsbild stark beeinträchtigt.

Modernisierung heißt aber auch, durch Optimierung im Wärmebedarf oder durch den Einsatz von erneuerbaren Energien, Gebäude energetisch effizient zu machen.

Was wird gefördert? Inwiefern kann man dabei Steuern sparen?​

Bevor mit der Maßnahme begonnen werden kann, muss das Sanierungsgebiet festgesetzt sein und die Stadt muss bescheinigt haben, dass die Maßnahmen den Sanierungszeilen des festgelegten Sanierungsgebiet entsprechen. 

Nach Paragraf 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz (EStG) sind bauliche Maßnahmen an Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) abzugsfähig, wenn sie den Sanierungszielsetzungen entsprechen.

Hierfür gibt es feste Vorgaben:

Als „Modernisierung“ und somit auch für die Steuerersparnis anerkannt werden beispielsweise folgende Kosten:

  • Planung/Entwurf durch die Architektin bzw. den Architekten
  • Baumaterial, Faustregel: „Alles, was fest verbaut wird“.
  • Entsorgungskosten/Gebühren für Container
  • Leihgebühren für Werkzeuge
  • Rechnungen von Fachfirmen aller Baugewerke
  • Grundrissänderungen

Voraussetzungen:

  • Das zu sanierende Objekt muss in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet liegen
  • Die Bescheinigung kann für Gebäude und Eigentumswohnungen erteilt werden.
  • Bevor mit der Modernisierung begonnen wird, muss die Stadt die Maßnahmen als Maßnahmen im Sinne der Sanierungszielsetzungen anerkannt haben und dies muss gemeinsam vereinbart werden.
  • Die Beratung kann im Einzelfall vom Finanzamt oder von Steuerfachleuten übernommen werden.
Ein Merkblatt zur steuerlichen Abschreibung EstG 7h, 10f und 11a mit weiteren Informationen finden sie hier.