Dreiklang der Klimagerechten Stadt

Energetische Quartierssanierung

Seit dem 01. Juni 2021 erarbeitet die Firma „Infrastruktur und Umwelt Prof. Böhm und Partner“ zwei energetische Quartierskonzepte für die Quartiere „Wolfskehlen – Ortskern“ und „Erfelden – Wilhelm-Leuschner-Straße“. Die Webseite soll als Plattform für alle Bürgerinnen und Bürger dienen, die sich über die Quartierskonzepte Informieren wollen. Weiter werden auf dieser Webseite Informationen über bereits stattgefundene als auch ausstehende Veranstaltungen veröffentlicht. Termine und Veranstaltungen finden Sie hier.

Energetische Quartierskonzepte? Worum geht es?

Die Energetische Quartierssanierung beschreibt eine umfassende Strategie zur nachhaltigen Energieversorgung und -nutzung in bestimmten Stadtteilen bzw. Quartieren. 

Energetische Quartierskonzepte umfassen Maßnahmen wie die Verbesserung von Gebäudedämmung, die Installation von Erneuerbaren Energien, die Förderung der Elektromobilität und vieles mehr. 

Doch warum ist die Umsetzung dieser Maßnahmen so wichtig? Zunächst einmal tragen die Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgase im Quartier bei, die für den Klimawandel verantwortlich sind. Durch die Umstellung der Energieversorgung auf Erneuerbare Energiequellen und die Reduzierung des Energieverbrauch durch entsprechende Maßnahmen kann der CO2 Fußabdruck erheblich reduziert werden und so dazu beitragen, Klimaschutzziele zu erreichen. 

Weiter können energetische Quartierskonzepte dazu beitragen die Kosten für Bürgerinnen und Bürger zu senken. Durch die Installation von erneuerbaren Energiequellen kann der Bedarf an Energie (Strom und Heizung) aus dem Netz reduziert werden. Dies führt zu niedrigeren Energiekosten. 

Ein weiterer Aspekt ist die Verbesserung der Lebensqualität in den Quartieren. Durch die Umsetzung energetische Maßnahmen können Gebäude besser isoliert werden und weisen so ein angenehmeres Raumklima auf. Durch die Förderung des Fahrradverkehrs und der Elektromobilität kann der Verkehrslärm gesenkt und die Luftqualität verbessert werden.

Integrierte Energetische Quartierskonzepte (IEQK) bieten eine Antwort auf die Frage wie sich energetische Gebäudesanierung, eine effiziente Energieversorgung und der Ausbau erneuerbarer Energien mit demographischen und städtebaulichen Fragestellungen sowie einer Klimaanpassungsstrategie verknüpfen lassen. Dieser Ansatz stellt sicher, dass für die Quartiere ein zukunfts- und tragfähige Lösung gefunden wird. Bezeichnet wird dies als der „Dreiklang der Klimagerechten Stadt“. Dies wird im Nächsten Abschnitt genauer erläutert.  

Dreiklang der klimagerechten Stadt

Stadterneuerung

Bei vielen Gebäuden ist ein Sanierungsstau zu erkennen. So ist es gerade auch aus der Perspektive der energetischen Stadterneuerung ein guter Zeitpunkt, städtebauliche, bestandssichernde Sanierungen mit einer energetischen Aufwertung zu verbinden.

… unter Nutzung der Klimaschutzpotenziale

Das Solarkataster Hessen zeigt zahlreiche Dachflächen, die für die Nutzung der Sonnenergie geeignet sind und großes Potential zur Stromgewinnung mit Eigennutzung vor Ort haben.

Die Ermittlung technischer und wirtschaftlicher Energieeinspar- und Energieeffizienzpotenziale steht im Fokus. Aber auch mit welchen Maßnahmen kurz-, mittel- und langfristig Treibhaugasemissionen reduziert werden können.

… und Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Hitzestress ist eine der größten Beeinträchtigungen der Lebensqualität in der Stadt. Dieser entsteht beispielweise  durch versiegelte Verkehrsflächen, aufheizen von Gebäuden oder fehlende innerörtliche Begrünung. Daher müssen Potenziale zur Verminderung von Hitze/Hitzeinseln  bei der Stadterneuerung genutzt werden.

Wassermangel und Überflutungsrisiken müssen bei der Stadterneuerung integriert mit bekämpft werden (Wassersensible Stadtentwicklung, Schwammstadt).

KfW-Programm "Energetische Sanierung" (Nr. 432)

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat über die KfW-Bank das Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ – als Bestandteil des Energiekonzepts der Bundesregierung vom 28.09.2010 – erstmalig aufgestellt und alle fünf Jahre erneuert. Mit dem Programm sollen nun vertiefende integrierte Quartierskonzepte zur Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude und der Infrastruktur, sowie ein sinnvoller Einsatz erneuerbarer Energien entwickelt und umgesetzt werden.

Ziel ist es, die Nutzer des Quartiers auf die Möglichkeiten eines umweltbewussten Zusammenlebens aufmerksam zu machen und mit ihnen zusammen Projekte zu realisieren, die langfristig den Energiebedarf des Quartiers senken und eine Steigerung der Wohnumwelt und der Lebensqualität innerhalb des Stadtteils bewirken.

Untersuchungsgebiet "Erfelden der Ortskern"

Untersuchungsgebiet "Wolfskehlen der Ortskern"

Vom Quartier zum Einzelvorhaben​

Mit dem in 2011 vom ehemaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgerufenen KfW-Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ wurde ein richtungsweisender Schritt getan: Zur Erreichung der ehrgeizigen Klimaschutzziele der Bundesrepublik Deutschland steht das Quartier im Fokus. So können Einzelvorhaben identifiziert und Bürger bei der Umsetzung unterstützt werden.

Eine nachhaltige Energie- und Klimaschutzpolitik zieht sich als Querschnittaufgabe durch fast alle Bereiche. Angefangen bei der Stadtplanung über die Verkehrsplanung und den Versorgungsauftrag bis hin zur Bewusstseinsbildung. Dabei wird für die energetische Stadterneuerung ein großer Handlungsbedarf und überdurchschnittliches Energieeinsparpotenzial, vor allem im privaten Gebäudebestand, gesehen.

Denn circa 86 % des Wohnungsbestandes in Erfelden ist vor 1978 und damit vor Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet worden. In Wolfskehlen beträgt dieser Anteil sogar 94%. Studien zeigen, dass  im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen hohe Einsparpotenziale (> 60% über das gesamte Untersuchungsgebiet betrachtet) erzielbar wären. Aufgrund dessen rücken Selbstnutzer und private Vermieter zukünftig noch stärker in den Fokus der energetischen Stadtsanierung.

Eine weitere Zielstellung des Konzeptes ist, ein zusammenhängendes, räumlich abgegrenztes Quartier zu untersuchen und geeignete Maßnahmen zu entwickeln, die die Energie- und CO2-Reduktion und damit den Klimaschutz beispielhaft für diesen Stadtteil voranbringen. Die Maßnahmenplanung soll darüber hinaus die energetischen mit den städtebaulichen und funktionalen Aspekten verknüpfen – ein integriertes Quartierskonzept. Das Ergebnis ist ein quartierbezogenes, fortschreibbares, energetisches Konzept zur Verbesserung der Energieeffizienz und städtebaulichen Aufwertung des Quartiers unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Klimaanpassung.

Einleitung vorbereitender Untersuchungen für die Untersuchungsgebiete Erfelden und Wolfskehlen

Vorbereitende Untersuchungen – was ist das?

„Vorbereitende Untersuchungen“ klingt erst einmal kompliziert und ist ein Fachbegriff aus der Stadtplanung. Mit einem Beschluss vom 17.3.2022 werden vorbereitende Untersuchungen für das Untersuchungsgebiet Ortskern Erfelden/Wolfskehlen eingeleitet – deshalb wollen Sie bestimmt wissen, was sich dahinter verbirgt.

Um eine geeignete städtebauliche und energetische Entwicklung mit Unterstützung durch Maßnahmen zur Klimaanpassung zu initiieren sollen rechtliche Voraussetzungen geschaffen werden. Die gesetzlichen Regelungen dazu sind im Besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt.

Das Ziel der vorbereitenden Untersuchung ist die Ausweisung eines Maßnahmengebietes und / oder die Festlegung eines Sanierungsgebiets im Rahmen einer Sanierungssatzung.

Mit Hilfe der vorbereitenden Untersuchungen, einem stadtplanerischen Rechtsinstrument, möchte die Stadt Riedstadt für die Stadtteile Erfelden und Wolfskehlen die aktuelle Situation vor Ort ermitteln lassen. Nur so kann die Stadt eine fundierte Entscheidung über die geeigneten Entwicklungsmöglichkeiten und die rechtliche Vorgehensweise treffen.

Was ist ein Sanierungsgebiet?​

In einem Sanierungsgebiet sollen städtebauliche, energetische und klimatische, aber auch funktionale Missstände aufgezeigt werden. Durch geeignete Maßnahmen sollen die Missstände im Hinblick auf die formulierten Sanierungsziele behoben werden.

Die Formulierung von Sanierungszielen und einem geeigneten Maßnahmenkonzept soll unter Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner erarbeitet werden. Die Handlungsfelder sind in die Bereiche:

  • Baustruktur/Stadtgestaltung
  • Nutzungskonzepte
  • Wohnumfeld
  • Freiflächen und Verkehrsplanung
  • Energieeffizienz
  • Stärkung der erneuerbaren Energien
  • Maßnahmen zu Klimaanpassung

gegliedert. Analysiert werden folglich auch alle privaten Grundstücke und Gebäude. So kann es sein, dass auch private Anwesen im Sanierungsbiet mit dem Ziel „Modernisierungsbedarf“ versehen werden.

Was heißt Modernisierung?

Im Sinne des Baugesetzbuchs, Paragraf 177, sollen durch Modernisierung Mängel an Gebäuden behoben werden, die durch Abnutzung, Alterung, Witterungseinflüsse oder durch andere Einwirkungen entstanden sind. Mängel liegen dann vor, wenn entweder die Nutzung des Gebäudes erheblich beeinträchtigt ist oder wenn es nach seiner äußeren Beschaffenheit das Straßen- oder Ortsbild stark beeinträchtigt.

Modernisierung heißt aber auch, durch Optimierung im Wärmebedarf oder durch den Einsatz von erneuerbaren Energien, Gebäude energetisch effizient zu machen.

Was wird gefördert? Inwiefern kann man dabei Steuern sparen?​

Nach Paragraf 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz (EStG) sind bauliche Maßnahmen an Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) steuerlich begünstigt, wenn sie den Sanierungszielsetzungen entsprechen.

Hierfür gibt es feste Vorgaben:

Als „Modernisierung“ und somit auch für die Steuerersparnis anerkannt werden beispielsweise folgende Kosten:

  • Planung/Entwurf durch die Architektin bzw. den Architekten
  • Baumaterial, Faustregel: „Alles, was fest verbaut wird“.
  • Entsorgungskosten/Gebühren für Container
  • Leihgebühren für Werkzeuge
  • Rechnungen von Fachfirmen aller Baugewerke
  • Grundrissänderungen

Voraussetzungen:

  • Das zu sanierende Objekt muss in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet liegen
  • Die Bescheinigung kann für Gebäude und Eigentumswohnungen erteilt werden.
  • Bevor mit der Modernisierung begonnen wird, muss die Stadt die Maßnahmen als Maßnahmen im Sinne der Sanierungszielsetzungen anerkannt haben und dies muss gemeinsam vereinbart werden.
  • Die Beratung kann im Einzelfall vom Finanzamt oder von Steuerfachleuten übernommen werden.