FAQ

FAQ

Bin ich Verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen, wenn mein Haus im Untersuchungsgebiet liegt

– Nein, Sie entscheiden selbst welche Maßnahmen Sie umsetzen wollen (und Können). 

Kann ich vom Projekt Profitieren, auch wenn mein Haus nicht im Untersuchungsgebiet liegt? 

– Ja, alle Vorschläge für bestimmte Gebäudetypen sind übertragbar und werden Öffentliche gemacht. 

Welche Ergebnisse aus dem Projekt kann ich nutzen? 

– Vorschläge aus dem Konzept gibt es für verschiedene Aspekte: z.B. Heizenergie, Dämmung, Solaranlagen, Begrünung, Regenwasserbewirtschaftung, …

Wo bekomme ich persönliche Beratung? 

– Bei Sanierungsmanager Benjamin Krick: b.krick@riedstadt.de oder 06158 181-323

Wie erfahre ich welche Fördermittel ich in Anspruch nehmen kann? 

– Eine Übersicht über Fördermittel ist Teil des Beratungskonzeptes. Der künftige Sanierungsmanager ist dann eine Ihrer Kontaktpersonen. 

Kann ich Maßnahmen steuerlich abschreiben? 

– Eine steuerliche Abschreibung ist aktuell nur möglich, wenn das Gebäude in einem Sanierungsgebiet nach §141 Baugesetzbuch liegt. Nach aktuellem Stand können Fördermittel und steuerliche Abschreibungen kombiniert werden. 

Was bedeutet die Festlegung eines Sanierungsgebietes nach §142 Baugesetzbuch? 

– Die Kommune kann ein Sanierungsgebiet durch eine Satzung festlegen, um Städtebauliche Mengel zu beheben. Dazu gehören auch Maßnahmen bei Energiebedarf und zur Klimaanpassung, um die Lebensbedingungen zu verbessern. Zum Erlass einer solchen Satzung ist eine Vorbereitenden Untersuchung erforderlich. Die Stadtverordneten haben am 17.03.2022 beschlossen, eine solche Untersuchung in Erfelden und Wolfskehlen durchzuführen. Ob tatsächlich eine Sanierung folgt, ist noch offen. Das gilt auch für die Inhalte. Sicher ist jedoch, dass ohne Sanierungssatzung keine steuerlichen Abschreibung erfolgen kann.